Caritas-Altenzentrum St. Barbara - Caritas-Altenzentrum St. Barbara

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Info Pflegeweiterentwicklungsgesetz

Info Pflegeweiterentwicklungsgesetz

Information Pflegeweiterentwicklungsgesetz

Die Pflegeversicherung erfährt per 01.07.2008 eine Aktualisierung mittels des Pflege-Weiter-entwicklungsgesetzes. Dieses beinhaltet erfreulicherweise auch finanzielle Verbesserungen für die Gäste einer Tagespflegeeinrichtung.

Wir möchten Sie über die Leistungsverbesserungen der Pflegekassen im Bereich Tages- bzw. Nachtpflege (§41 (2) SGB XI n.F.) bzw. die Aufstockung des individuell verfügbaren Leistungshöchstbetrages um 50% infolge nunmehr gegenseitiger Verrech-nungsmöglichkeiten mit der Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI n.F.).

1. Leistungsverbesserungen Bereich Tages- und Nachtpflege (§41 SGB XI) je Monat

Aktuell

01.07.2008

01.01.2010

01.01.2012

Pflegestufe 1

384€

420€

440€

450€

Pflegestufe 2

921€

980€

1.040€

1.510€

Pflegestufe 3

1.432€

1.470€

1.510€

1.550€



Die Anhebung der finanziellen Leistungen der Pflegekassen in diesem Bereich für pflegebe-dingte Aufwendungen, Aufwendungen der sozialen Betreuung und für notwendige Leistungen der medizinischen Behandlungspflege führt bei Ausschöpfen der aktuellen Leistungs-höchstbeträge zukünftig zu einer geringeren Eigenbeteiligung. Dies ist individuell verschieden. Sofern dies bei Ihnen gegeben ist, werden wir dies bei ab der nächsten Abrechnung berücksichtigen.

2. Aufstockung des individuell verfügbaren Leistungshöchstbetrages um 50% in-folge nunmehr gegenseitiger Verrechnungsmöglichkeiten ( § 41 (4) SGBXI n.F.)

Aktuell müssen Leistungen der Tages-/Nachtpflege mit der Pflegesachleistung/dem Pflegegeld, z.B. häuslicher Pflegedienst, verrechnet werden, falls diese Leistungen in einem Monat zusammentreffen. Dies ist in der Regel gegeben. Diese Leistungen dürfen insgesamt die Pflegesachleistungshöchstbeträge der jeweiligen Pflegestufe nicht übersteigen.
Zukünftig wird der Anspruch auf Tages- bzw. Nachtpflege auf maximal 150 % des Leis-tungshöchstbetrages je Monat angehoben für Personen, die Leistungen der Tages- bzw. Nachtpflege zusammen mit Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen.

Hier erhalten Sie eine Übersicht über zukünftig mögliche Kombinationsleistungen.